Newsletter

Mit dem LBF-Newsletter werden Sie aktuell, zeitnah und kompetent über alle wichtigen Themen rund um den Betrieb Ihrer Fahrschule und zur Ausübung des Fahrlehrerberufs informiert.

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Newsletter 01-2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen, Sie hatten einen guten Start ins neue Jahr und konnten sich über die Feiertage erholen! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und gute Geschäfte – und natürlich auch starke Nerven, wenn es in Ihrer Fahrschule einmal etwas stressiger werden sollte.

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Vorlage Eignungsnachweis: Probleme, Erfahrungen, Feedback

In den Wochen vor dem Jahreswechsel haben wir Sie immer wieder darauf hingewiesen, sich rechtzeitig um die Vorlage Ihres Eignungsnachweises bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu kümmern, da sonst ab 1.1.2024 die Fahrlehrererlaubnis ruht. 

Wir würden von Ihnen gerne wissen: 

Welche Erfahrungen haben Sie bei der Vorlage gemacht? Welche Probleme gab es, und wie hat die Behörde reagiert? Hat diese vielleicht Ausnahmeregelungen zugelassen? Bitte geben Sie uns Feedback, gerne per Mail an info@lbf.bayern. Natürlich behandeln wir ihre Mitteilungen absolut vertraulich.

Wartungsarbeiten LBF-Website 

Vielleicht haben Sie schon bemerkt, dass die LBF-Website derzeit nicht erreichbar ist. Unsere Onlinepräsenz wird aktuell gewartet. Sobald die Arbeiten erledigt sind, werden wir Sie informieren.

Verkehrsgerichtstag 2024

Ein kleiner Veranstaltungshinweis: Vom 24. bis 26. Januar findet in Goslar der 62. Verkehrsgerichtstag statt. In acht Arbeitskreisen werden wieder aktuelle verkehrsrechtliche Probleme erläutert. Im AK III geht es zum Beispiel um Fahreignungsgutachten und ihre Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Diskutiert werden folgende Fragen: Dürfen Fahrerlaubnisbehörden Gutachten beanstanden? Welche Konsequenzen drohen im Konfliktfall? Wer muss welche Qualifikationen aufweisen? Eröffnet wird der Verkehrsgerichtstag 2024 mit dem Plenarvortrag vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth.

Nachstehend informieren wir Sie über die Änderung der Lkw-Maut ab 1.7.2024 (Vollständiger Text im Anhang)

Neues Jahr, neue Regelungen: Es gab Änderungen bei den mautrechtlichen Vorschriften. Hier ein Überblick über die neue Gesetzeslage:

Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Das Gesetz datiert vom 21. November 2023 und wurde am 24. November 2023 unter Nr. 315 im Teil l des Bundesgesetzblattes verkündet. Das Gesetz enthält 9 Artikel und trat im Wesentlichen am 1. Dezember 2023 in Kraft.

1. Mautbefreiungen für emissionsfreie Fahrzeuge

2. Ab 1. Juli 2024 sind Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen ebenfalls mautpflichtig.

3. Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt werden, oder die der Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern dienen, gibt es Ausnahmen von der Mautpflicht.

Zweite Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung

Die Verordnung datiert vom 1. Dezember 2023 und wurde am 6. Dezember 2023 unter Nr. 341 im Teil l des Bundesgesetzblattes verkündet. Die Verordnung enthält 2 Artikel und trat am 7. Dezember 2023 in Kraft.

Die Verordnung enthält wichtige Ausführungsvorschriften zum Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

 

Jürgen Kopp

Büroanschrift:

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender

Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V.

Hofbrunnstr. 13

81479 München

089-749 149 21

info@lbf.bayern

www.lbf.bayern

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