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Newsletter 06-2025

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

in der Diskussion zum Thema „Der Führerschein soll bezahlbarer werden, aber nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit“ wurde von einigen Branchenvertretern die Übertragung des österreichischen Zwei-Phasen-Modells für die Klasse-B-Fahrausbildung auf Deutschland ins Gespräch gebracht. Diese Diskussion hat mittlerweile auch die Politik erreicht.

Dieses Modell ist für Deutschland ungeeignet! Dem Argumentationspapier (siehe Anhang) ist zu entnehmen, warum BAGFA, BVF, DFA und MOVING zu diesem Ergebnis gelangt sind. In diesem Papier wird dargestellt, dass diese Übertragung entgegen der öffentlichen Wahrnehmung keine Kostensenkung bewirkt, sondern zu erhöhten Gesamtkosten, massiven Infrastrukturinvestitionen, erhöhtem Verwaltungsaufwand und verstärkter sozialer Ungleichheit führen würden. Es würde nicht nur eine Kostenverlagerung in Richtung der privaten Haushalte, sondern auch für den Führerscheinbewerber mit sich bringen, wenn man alle Faktoren darstellt. 

Wesentlich effizienter erscheint die Idee der Wissenschaftler um Professor Dietmar Sturzbecher zu sein, der unter anderem vom System der Fahranfängervorbereitung spricht und frühkindliche Mobilitätsbildung in Kindertagesstätten und Schulen vorschlägt. Das würde zu mehr Verständnis für den Straßenverkehr führen. Das ist eine Eigenschaft, die vielen Fahrschülern heute abhandengekommen ist. Viele Fahrlehrer bemerken das schmerzhaft in jeder Ausbildungsstunde.

Kritisch dürften auch die zum Teil sehr komplizierten Fragestellungen im Fragenkatalog für die Theorieprüfung gesehen werden. Wir müssen nicht aus jedem Fahrschülerbewerber einen Experten für den Straßenverkehr machen. Ein solides Grundwissen und ein solides klassenspezifisches Wissen reichen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr aus.

Wenn mehr Fahrschüler mit mehr Verständnis für Aufgabenstellungen in die Theorieprüfung gehen, wird sich eine höhere Erfolgsquote einstellen. Diese trägt zur Kostenreduzierung bei.

Die Vorschläge der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) liegen auf dem Tisch:

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Die Führerscheinkosten zu reduzieren, ohne dabei auf Qualität und Sicherheit zu verzichten, ist vorrangiges Ziel unserer Vorschläge. Aus unserer Sicht ist es deshalb essenziell, die Ausbildung selber effektiver zu gestalten und somit die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Wir sind davon überzeugt, dass Lernen geführt und kontrolliert werden muss (Lernbegleitung, Lernstandskontrolle, Lernstandsbewertung).

·        Lernstandsbewertungen geben Fahrschülern und Fahrlehrern wertvolle Hinweise zum erreichten Lernniveau der Fahrschüler. Deshalb müssen diese für die Fahrausbildung verbindlich vorgeschrieben werden.

·        Die Aufgaben zum selbstständigen Theorielernen aus dem Anhang von OFSA II sind sehr umfangreich und haben wenig mit der tatsächlichen Fahrausbildung zu tun. Wir schlagen vor, dem Bewerber kurze und präzise Fragen zur Verfügung zu stellen.

·        Eine von der BVF e.V. und DFA e.V. entwickelte Einweisung in neue Ausbildungsstrukturen soll die Fahrlehrerschaft auf die „neuen“ Anforderungen (OFSA II verbindet die Fahrausgabenkataloge mit der theoretischen Ausbildung) der Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung vorbereiten.

·        Zum Erwerb der Schlüsselzahl 197 dürfen maximal 50 % der Fahrausbildung auf einem Simulator erlaubt werden. Die erforderlichen übrigen Fahrstunden und die Testfahrt müssen dann auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe im Realverkehr stattfinden. Diese Herangehensweise erhöht die Kompetenz für die Praktische Fahrerlaubnisprüfung und somit die Aussicht, diese Prüfung bei der Erstdurchführung zu bestehen.

·        Wir fordern eine schnellere Bearbeitung eingehender Fahrerlaubnisanträge bei den Fahrerlaubnisbehörden. Die zurzeit überlangen Verwaltungsvorgänge verlängern unnötig die Dauer der Ausbildung und reduzieren die Motivation der Bewerber. Wir schlagen vor, in den Fahrerlaubnisbehörden Erwerb und Umtausch von Führerscheinen strikt zu trennen und Fahrerlaubnisanträge von Fahrschülern zu priorisieren.

Im Sinne der Sicherheit im Straßenverkehr für alle Menschen in unserem Land setzen wir uns dafür ein, dass das System der professionellen Fahrausbildung in Deutschland beibehalten und ausgebaut wird.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

Vorsitzender


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Newsletter 04-2025

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

Verzögerung der Novelle der Fahrschülerausbildung

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände informierte uns über folgendes Schreiben des BMV zur Verzögerung der Novelle der Fahrschulausbildung mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 "Sehr geehrte Damen und Herren,   in dem am 9. April 2025 vorgestellten und am 5. Mai 2025 unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ zwischen CDU, CSU und SPD unterzeichneten Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wurde beschlossen, dass „unter Wahrung hoher Standards die Fahrausbildung reformiert wird, um den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu machen“ (Zeile 839-840).   Eine vergleichbare Zielstellung wurde auch auf der Verkehrsministerkonferenz am 2./3. April 2025 in Nürnberg unter TOP 6.3 beschlossen. Danach bittet die Verkehrsministerkonferenz das BMV, „neben der vorrangigen Optimierung der Verkehrssicherheit, auch den Aspekt der Kosteneindämmung im Rahmen der Novelle der Fahrschulausbildung noch intensiver zu berücksichtigen und hierzu nochmals sämtliche Entwürfe für das anstehende Rechtsetzungsverfahren einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Das BMV wird gebeten, zu prüfen, ob dieses im Rahmen der bereits bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung der Fahrschülerausbildung erfolgen kann oder in einem länderoffenen Gremium ähnlich der Ad-hoc Arbeitsgruppe zu Großraum- und Schwertransporten.“   Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Einleitung des formalen Rechtsetzungsverfahrens zur Novelle der Fahrschulausbildung hat Herr Bundesverkehrsminister Schnieder, MdB, entschieden, dass die Umsetzung der Aufträge zur Kosteneindämmung in das vorbereitete Rechtsetzungsverfahren integriert werden soll. Es soll zunächst ein interministerielles Gremium unter Beteiligung von Ländern und Verbänden einberufen werden, das sich mit den Aspekten der Kosteneindämmung und Lösungsvorschlägen beschäftigen wird; die erste Sitzung soll Mitte / Ende Juli 2025 stattfinden.   Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wird sich das Vorhaben zur Novelle der Fahrschulausbildung verzögern.   Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag   Bundesministerium für Verkehr   Invalidenstr. 44 │ 10115 Berlin www.bmv.de"

 Liebe Kolleginnen und Kollegen, sobald wir weitere Informationen bekommen, werden wir Sie umgehend informieren.

Bleiben Sie gesund

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

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Newsletter 03-2025

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

vom BSTMI haben wir heute nachstehende Information erhalten.

Aussetzung des Verbots der Nutzung elektronischer Geräte zur Kommunikation ohne Freisprecheinrichtung (Funkgeräte und Funkmeldeempfänger)

"Sehr geehrter Herr Kopp,

beiliegend erhalten Sie eine Allgemeinverfügung betreffend die Aussetzung des Verbots der Nutzung elektronischer Geräte zur Kommunikation ohne Freisprecheinrichtung (Funkgeräge und Funkmeldeempfänger) nach § 23 a StVO zur Kenntnis. Sie wurde heute im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gegeben (online abrufbar unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2025-251). Die Allgemeinverfügung tritt am 01.07.2025 in Kraft und mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft. Sie gilt für das Gebiet des Freistaates Bayern."

Urteil des OVG Münster zu B 196

Wir dürfen Sie auf ein interessantes Urteil des OVG Münster (Urteil vom 26.11.2024 – 16 A 1276/22) zur Bestimmung des Fünf-Jahres-Zeitraums bei Eintragung der Schlüsselzahl B 196 aufmerksam machen.

Der Leitsatz des Urteils lautet wie folgt:

Nach § 6b Abs. 1 Satz 2 FeV muss der Teilnehmer,  d. h. der Antragsteller, die Fahrerlaubnis der Klasse B in dem Zeitraum von mindestens fünf Jahren vor einer Zuteilung der Schlüsselzahl 196 ununterbrochen besessen haben. Es genügt nicht, dass er die Fahrerlaubnis der Klasse B insgesamt mindestens fünf Jahre lang, aber innerhalb des Zeitraums von fünf Jahren vor der Zuteilung der Schlüsselzahl 196 mit Unterbrechungen besessen hat.

Die Entscheidung finden Sie abgedruckt in der Rechtszeitschrift des ADAC, DAR 5/2025, Seite 283ff. Den entsprechenden Auszug haben wir Ihnen im Anhang zur Verfügung gestellt.

Bleiben Sie gesund

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

Vorsitzender

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