ASF | Aufbauseminare für Fahranfänger

nach §2a StVG

Informationen zum Führerschein auf Probe

Wer bekommt einen Führerschein auf Probe?

  • Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt

  • aber nicht in den Klassen L, M, T

Wie lange dauert die Probezeit?

  • Zwei Jahre

  • Für diejenigen, die an einem Aufbauseminar teilnehmen  müssen, verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre

Wer muss zum Aufbauseminar für Fahranfänger? (nach § 2a StVG)

  • Wer einen Verstoß nach "Katalog A" oder

  • zwei Verstöße gegen "Katalog B" begeht

Katalog A enthält Verstöße wie:

  • Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h,
  • Überfahren der roten Ampel, unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle,
  • Gefährdung (oder Schädigung) anderer z.B. beim Überholen oder durch Abweichen vom Rechtsfahrgebot (evt. "Kurvenschneiden") u. ä.

Katalog B enthält Verstöße wie

  • Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten oder
  • Fahren ohne Licht am Tage bei starkem Regen (ohne konkrete Gefährdung anderer)

Folgen bei Auffälligkeiten


Wichtige Vorschriften für Aufbauseminare

  • Die Bescheinigung über die Teilnahme am Seminar muß  innerhalb der festgelegten Frist bei der Behörde vorgelegt  werden

  • Das Überschreiten der Frist führt zum Entzug der Fahrer- laubnis

  • Aufbauseminare dürfen nur von FahrlehrerInnen mit einer  speziellen Ausbildung durchgeführt werden

  • Die Seminare dürfen nur mit mindestens 6 und höchstens  12 Teilnehmern durchgeführt werden

  • Der Kurs besteht aus vier Sitzungen zu 135 Minuten und  einer Beobachtungsfahrt

  • Die Beobachtungsfahrt ist zwischen der ersten und der zwei- ten Sitzung durchzuführen

  • Jeder muß an allen Sitzungen komplett teilnehmen, nur dann  darf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden

Verkehrspsychologische Beratung

  • Wenn Sie nach dem Aufbauseminar wieder mit einem  A-Verstoß (oder 2 B-Verstößen) auffällig werden, empfiehlt Ihnen die Behörde die Teilnahme an einer verkehrspsycho- logischen Beratung.

  • Sie müssen daran nicht teilnehmen!

  • Aber: Überlegen Sie sich das gut!

  • Denn zum einen bringt´s etwas für die Zukunft, zum anderen  können Sie damit Ihren "Kontostand" um 2 Punkte verringern.

  • Ob Sie nun zur verkehrspsychologischen Beratung gehen oder  nicht, bei einem weiteren Verstoß ist Ihr Führerschein weg!

Empfehlungen

  • Aufbauseminare finden nicht so regelmäßig statt wie die Führerscheinkurse

  • Kümmern Sie sich deshalb sofort, wenn Sie die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar vom Landratsamt erhalten, um einen Termin!

  • Der Kurs soll eine Hilfe für Ihre zukünftige Fahrpraxis sein,  beteiligen Sie sich deshalb aktiv an den Diskussionen.

Hinweis: Zum Punkteabbau siehe auch Aufbauseminare nach § 4 StVG