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Newsletter 21-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mittlerweile sind die Beschlüsse der VMK veröffentlicht. Wir haben Ihnen den für uns Fahrschulen relevanten TOP 6.2 als Pdf im Anhang bereitgestellt. 

Wie zu erwarten war, finden sich dort keine wesentlichen Neuerungen. 

Jedoch die mehrmalige Betonung der Verkehrssicherheit, die nicht auf der Strecke bleiben dürfe, zeigt die vielleicht (noch) nicht öffentlich geäußerte Skepsis an der ein oder anderen Stelle. 

Auch scheint der Simulator an Stellenwert eingebüßt zu haben.

Die Antworten der Bundesregierung auf die berechtigten Fragen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen wurden entweder ausweichend oder auch gar beantwortet. Aber lesen Sie selbst (Anhang). Mehr…

Es zeigt sich eigentlich in den Gesprächen mit Abgeordneten, dass zu den Vorschlägen des BMV und deren möglichen Folgen kaum Hintergrundwissen vorhanden ist.

Wir werden weiterhin alle zuständigen Politiker kontaktieren, Gesprächsangebote anbieten und unsere Positionen darstellen..

Im Sinne der Sicherheit im Straßenverkehr für alle Menschen in unserem Land, setzen wir uns dafür ein, dass das System der professionellen Fahrausbildung in Deutschland beibehalten und ausgebaut wird.

Bleiben Sie gesund

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender

media/files/26-03-26-25-beschluss-6.2.pdf

media/files/2104853.pdf​​​



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Newsletter 20-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 25./26.3.2026 in Lindau.

Wichtig: Bei VMK-Beschlüssen handelt es sich um Absichtserklärungen, nicht um rechtlich bindende Entscheidungen. 
  Mehr…

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender


media/files/26-03-25-26-pm.pdf​​​



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Newsletter 19-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Anhang finden Sie das Programm der Verkehrssicherheitskonferenz, die am 25. und 26. März 2026 in Lindau am Bodensee stattfindet. Ziel der von der Bundesvereiningung der Fahrlehrerverbände (BVF) organisierten Veranstaltung ist es, klare Kante gegen die Reformpläne von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder zu zeigen. 

Die Konferenz findet parallel zur Verkehrsministerkonferenz statt, bei der – ebenfalls in Lindau – über die Reform der Fahrausbildung diskutiert wird. Wir haben also die Chance, genau dort sichtbar zu sein, wo die politische Aufmerksamkeit besonders groß ist. Es werden Pressevertreter aus Fernsehen, Rundfunk, Print und Online vor Ort sein. Dieses Umfeld wollen wir nutzen, um unsere Position zur geplanten Reform der FahrschAusbO deutlich hörbar zu platzieren.

Mehr…

Im „Atrium“ der Denkfabrik in der Kemptener Str. 99 stehen bis zu 800 Plätze zur Verfügung. Einen Livestream wird es nicht geben. Der LBF steht voll und ganz hinter der Verkehrssicherheitskonferenz.   Wir wollen sichtbar sein und gehört werden! Unterstützen Sie deshalb durch Ihre Teilnahme vor Ort unseren Berufsstand, unsere Verkehrssicherheit und unsere Werte! Unter der E-Mail-Adresse info@bvf-deutschland.de ist eine formlose Anmeldung möglich. Die Anmeldungen werden nach dem Datum ihres Eingangs berücksichtigt. Die Veranstaltung ist für Sie kostenlos.  Bitte halten Sie sich diesen Termin frei und unterstützen Sie uns! Kommen Sie nach Lindau und zeigen Sie Flagge! Die professionelle Fahrausbildung hat Zukunft – und wir stehen geschlossen dafür ein.  Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender


media/files/agenda-fuer-den-25.-26.03.2026.pdf​​​

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Newsletter 18-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 25. und 26. März 2026 lädt die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) zu ihrer Verkehrssicherheitskonferenz in Lindau am Bodensee ein. Ziel der Veranstaltung ist es, klare Kante gegen die Reformpläne von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder zu zeigen. Die Konferenz findet parallel zur Verkehrsministerkonferenz statt, bei der – ebenfalls in Lindau – über die Reform der Fahrausbildung diskutiert wird. 
 
 Im „Atrium“ der Denkfabrik, Kemptener Str. 99, Lindau, stehen bis zu 800 Plätze zur Verfügung. Für alle, die nicht nach Lindau kommen können, ist ein Livestream vorgesehen. Der LBF steht voll und ganz hinter der Verkehrssicherheitskonferenz. 
  Mehr…

Unterstützen Sie durch Ihre Teilnahme vor Ort unseren Berufsstand, unsere Verkehrssicherheit und unsere Werte! Unter der E-Mail-Adresse info@bvf-deutschland.de ist eine formlose Anmeldung möglich. Die Anmeldungen werden nach dem Datum ihres Eingangs berücksichtigt.  Unter https://www.fahrschule-online.de/nachrichten/einladung-zur-bvf-verkehrssicherheitskonferenz-3775019 finden Sie weitere Informationen. Sobald Genaueres zum Programmablauf bekannt ist, geben wir Ihnen per Newsletter Bescheid.   Bitte halten Sie sich diesen Termin frei und unterstützen Sie uns! Kommen Sie nach Lindau und zeigen Sie Flagge!  Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender

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Newsletter 16-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anbei stellen wir Ihnen eine Briefvorlage zur Verfügung, mit der Sie sich gerne an den Abgeordneten oder die Abgeordnete Ihres Wahlkreises wenden können, um Ihre und unsere Position zum derzeit vorliegenden Entwurf zur Reform der Fahrschulausbildung deutlich zu machen. Wir würden uns freuen, wenn Sie dieses Mittel rege nutzen.

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Besten Dank für Ihre Unterstützung.  Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender

media/files/briefvorlage-an-abgeordnete.docx​​​

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Newsletter 14-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie drei Dokumente, die unsere Haltung zur geplanten Weiterentwicklung der Fahrausbildung verdeutlichen. Wir - als Landesverband Bayerischer Fahrlehrer und damit als Mitglied der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) - haben diese miterarbeitet und haben diesen zugestimmt.    Sie erhalten die Datei "Haltung BVF“ in zwei Varianten. Das PDF mit der Endung "small" beinhaltet eine nüchternere Wortwahl, während im PDF mit der Endung "large" etwas schärfer formuliert wird. Gerne können Sie entscheiden, welches der beiden Dokumente Sie weiterverteilen möchten - an Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Eltern, Behörden oder Vertreter der Politik. Je mehr Menschen und Institutionen von unseren Positionen erfahren, desto besser. Bitte achten Sie darauf, dass der Dateiname "externtauglich" ist und löschen zum Beispiel die Bezeichnungen "small" oder "large".​media/files/haltung-bvf-small.pdf​​​

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Des Weiteren erhalten Sie ein PDF mit zehn Argumenten zur geplanten Reform der Fahrausbildung. Dieses Dokument soll kurz und knapp Ihres und unser Selbstverständnis als Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in der gegenwärtigen politischen Lage verdeutlichen. Sie können dieses ebenso weiterverteilen, auf Ihrer Website publizieren oder in Ihrer Fahrschule aushängen. Es dient als gute Unterstützung bei Fragen oder Interviews.

Besten Dank für Ihre Unterstützung.  Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender

media/files/haltung-bvf-small-01.pdf​​​

media/files/haltung-bvf-large.pdf

media/files/bvf-10-argumente.pdf​​​

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Newsletter 13-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

folgende Information, die wir von der Bundeswehr erhalten haben, leiten wir an Sie weiter: 

„Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es eine neue Attraktivitätsmaßnahme 

Führerschein: Zuschuss von der Bundeswehr im Neuen Wehrdienst

Seit 1. Januar 2026 wird auf Grundlage des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2025 – (BGBl. I 2025, Nr. 370 vom 29.12.2025) ein Zuschuss zum Erwerb der Fahrerlaubnis eingeführt. Adressaten sind Soldatinnen und Soldaten, die sich erstmals freiwillig für einen Wehrdienst mit Dienstantritt ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet und einen durchgehenden Wehrdienst von mindestens zwölf Monaten geleistet haben.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr zu steigern sowie Soldatinnen und Soldaten bei der individuellen beruflichen und privaten Mobilität zu unterstützen.

Mehr…

Gefördert wird entweder der Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B oder C oder C1. Der Zuschuss wird im Anschluss an die o.g. genannten Voraussetzungen direkt und ausschließlich an die Soldatinnen und Soldaten nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung ausgezahlt. Dies ist frühestens ab dem Jahr 2027 möglich. Die Berechtigten sollen nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen eigenverantwortlich entscheiden, bei welcher Fahrschule Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Eine zentrale Steuerung oder Bindung an bestimmte Anbieter ist nicht vorgesehen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kooperationen zwischen einzelnen Fahrschulen und der Bundeswehr im Rahmen dieser Maßnahme nicht möglich sind. Dies beruht insbesondere darauf, dass die Zuschussregelung ausdrücklich als individuelle Förderung ausgestaltet ist.

Es wird daher freundlich gebeten, diese Information an die Mitgliedsfahrschulen weiterzugeben und von Einzelanfragen hinsichtlich möglicher Kooperationen zwischen Fahrschulen und der Bundeswehr abzusehen.

Gleichzeitig wird betont, dass vergünstigte Konditionen oder besondere Angebote, die Fahrschulen Soldatinnen und Soldaten freiwillig anbieten, ausdrücklich begrüßt werden. Diese können einen zusätzlichen Beitrag zur Attraktivität des Dienstes leisten.

Für Rückfragen zu den Rahmenbedingungen der Maßnahmen steht Ihnen der o.g. Link zur Verfügung.“  Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp


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Newsletter 12-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Vorfeld zur Pressekonferenz von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder heute um 13 Uhr schicken wir Ihnen diese Pressemitteilung zur Kenntnisnahme.
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Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender


media/files/pm-2026-02-11-wenn-regeln-sterben-sterben-menschen.pdf​​​


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Newsletter 11-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

es sind weitere Äußerungen - in Form eines „Entwurfs" - zu den Eckpunkten von Verkehrsminister Schnieder bekannt geworden.
 
 Aufgrund der großen Bedeutung und Wichtigkeit für unseren Berufsstand übersenden wir Ihnen das uns übermittelte Schreiben im Anhang.
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Wir werden zeitnah dazu Stellung nehmen.  Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender


media/files/reform-entwurf-eckpkt.-2026.pdf​​​

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Newsletter 10-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass Gerhard Hillebrand von seinem Amt als ADAC-Verkehrspräsident zurückgetreten ist.   Damit zieht Hillebrand die Konsequenz aus Interviewäußerungen, die zum Jahreswechsel zu erheblichen Irritationen bei Mitgliedern sowie zahlreichen Beschwerden und Kündigungen geführt hatten.   Hillebrand bedauert, wie wir Ihnen schon mittgeteilt haben, dass seine Äußerungen Mitglieder verunsichert und verärgert sowie Glaubwürdigkeit gekostet haben.

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Die vollständige Pressemitteilung des ADAC ist abrufbar unter folgendem Link:

https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/der-verein/gerhard-hillebrand-legt-sein-amt-als-adac-verkehrspraesident-nieder.html

Kommissarisch übernimmt ADAC-Technikpräsident Karsten Schulze den Verantwortungsbereich.  Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender

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Newsletter 9-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der vom 28. bis 30. Januar in Goslar stattgefunden hat, ist zu Ende gegangen.

Anbei finden Sie die an den Gesetzgeber gerichteten Empfehlungen zu allen Arbeitskreisen als PDF.
  Mehr…

Diese können Sie auch unter diesem Link abrufen:  https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/pages/dokumentation/aktuelle-empfehlung.php

Wir bitten Sie, besonderes Augenmerk auf den Arbeitskreis VI zu richten.   Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender

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Newsletter 8-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie bereits dem vorherigen Newsletter 7/2026 entnehmen konnten, plant die Bundeswehr eine öffentliche Ausschreibung zum Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klasse B. Hier noch weitere Details dazu.

Im PDF, das Sie als Anhang finden, sind Vorabinformationen enthalten, die Ihnen helfen, abzuschätzen, ob Sie am Bieterverfahren teilnehmen wollen/können. Angebote können für jeden Standort und für jedes Los einzeln abgegeben werden. 

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Voraussichtlich ab Februar 2026 wird die Ausschreibung „Dienstfahrerlaubnis Klasse B“ auf folgenden Plattformen veröffentlicht:  - evergabe-online.de - oeffentlichevergabe.de - service.bund.de

Hier können Sie sich die Teilnahmeunterlagen downloaden, um am Vergabeverfahren teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen ausschließlich nach dem Start des Vergabeverfahrens über die Vergabestelle beantwortet werden.  Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender

media/files/20260122_finale-vorinformation_vergabe-dfe-klasse-b.pdf​​​

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Newsletter 7-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

kurz vor dem Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar würden wir Sie gerne auf folgende Informationen hinweisen:

1. Neue BVF-Website zur geplanten Reform

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) hat eine neue Website onlinegestellt. Auf https://www.lebenistunbezahlbar.de/ beschäftigen sich Vertreter der Landesfahrlehrerverbände mit dem Eckpunktepapier von Verkehrsminister Patrick Schnieder und seinen geplanten Änderungen zur Reform der Fahrschulausbildung. Die Einordnungen, Faktenchecks, Interviews und Stellungnahmen, die Sie dort finden, sollen Ihnen bei der Meinungsbildung helfen. Sie können die Beiträge gerne teilen und an Dritte weitergeben.  2. Reform der FahrschAusbO – Teil 1: Pressemitteilung des DVR zum VGT 2026/AK VI  Morgen beginnt der VGT 2026. Beim Arbeitskreis VI „Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung“ geht es auch um die Reform der FahrschAusbO. Hierzu hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in seiner Pressemitteilung „Bessere Fahrausbildung rettet Leben und spart Kosten“ Standpunkt bezogen. Im angehängten PDF finden Sie den relevanten Auszug.   Hier lesen Sie die ganze Pressemitteilung: https://www.dvr.de/presse/verkehrsgerichtstag-in-goslar-bessere-fahrausbildung-rettet-leben-und-spart-kosten

3. Reform der FahrschAusbO – Teil 2: Pressemitteilung des ACE zum VGT 2026/AK VI  Auch der ACE hat sich vor dem VGT 2026 mit einer Stellungnahme zum AK VI geäußert. Die Pressemitteilung finden Sie ebenfalls im Anhang.

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4. Moving: Erste Umfrage-Ergebnisse   Moving teilt mit, dass sich an der bundesweiten Umfrage vom 9. bis 19. Januar 2026 über 2.000 Teilnehmer:innen beteiligt haben. Auf die Frage, ob im Zeitraum November 2025 bis heute im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Rückgang der Führerschein-Neuanmeldungen festgestellt wurde (nur Klasse B), antworteten 87 % der Befragten in Bayern mit 'Ja'. Der Durchschnittswert für Deutschland liegt bei 84 %. Weitere Auswertungen befinden sich laut Moving derzeit noch in Bearbeitung.   5. Bundeswehr: Vorinformation zu Ausschreibung – Erwerb einer Dienstfahrerlaubnis der Klasse B bei zivilen Fahrschulen  Das Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr teilt mit, dass bald ein Bieterverfahren für die Ausschreibung der Ausbildung zum Erwerb der Dienstfahrerlaubnis der Klasse B in zivilen Fahrschulen beginnt. Genauere Informationen finden Sie im PDF „Bundeswehr - finale Vorinformation“. Ab Februar 2026 wird die Ausschreibung über die Vergabestelle der Bundeswehr eingeleitet. Diese wird dann mit folgender Bezeichnung unter dem danach aufgeführten Link abrufbar sein: Dienstfahrerlaubnis Klasse B https://www.evergabe-online.de/start.html  Wenn die Ausschreibung begonnen hat, finden Sie dort auch eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Die Bundeswehr weist darauf hin, dass die Vergabestelle der Bundeswehr zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes davon absieht, weitergehende Fragen, die bereits vor dem Start des Vergabeverfahrens eingehen, zu beantworten. Die zum jetzigen Zeitpunkt relevanten Informationen sind der Vorabinformation zu entnehmen. Angebote können für jeden der dort genannten Standorte und für jedes Los einzeln abgegeben werden. 

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender

media/files/bundeswehr-finale-vorinformation-2026-01.pdf

media/files/dvr-pm-auszug-2026-01.pdf

media/files/ace_vgt_2026_stellungnahme_ak_vi-2026-01.pdf​​​

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Newsletter 6-2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anlässlich des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags (VGT) vom 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), Prävention stärker im Verkehrsrecht und in den verkehrspolitischen Debatten zu verankern – insbesondere durch eine Qualitätsoffensive in der Fahrausbildung. 
 
 Manfred Wirsch, Präsident des DVR, sagt: „Die Bundesregierung will den Führerschein billiger machen. Eine Qualitätsoffensive in der Fahrausbildung kann dazu beitragen. Abstriche bei der Sicherheit sind hingegen indiskutabel.“ 
 
 Beim Verkehrsgerichtstag werden Empfehlungen zu zentralen Themen der Verkehrssicherheit erarbeitet. Der DVR stellt hierzu konkrete Forderungen vor. 
 
 1. Forderungen zum VGT-Arbeitskreis „Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?"
 
 Referenzlehrplan und Fahrsimulatoren
 
 Der DVR fordert Bund und Länder auf, einen verbindlichen und transparenten Referenzlehrplan für Fahrschulen einzuführen. Fahrschulen sollen den Lernstand aller Schülerinnen und Schüler systematisch erfassen und kontrollieren. So wird ein nahtloser Unterrichtsverlauf gewährleistet, selbst wenn Fahrlehrkräfte temporär wechseln. 
 
 Fahrsimulatoren sollen künftig optional in der regulären Fahrausbildung genutzt werden können, nicht nur bei freiwilligen Zusatzstunden. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) muss dazu technische Standards und pädagogische Konzepte festlegen Dann könnten manuelles Schalten und zwei Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen sicher im Simulator geübt werden. Insbesondere das gefahrlose Überholen lässt sich effizient im Simulator trainieren. 
 
 Der DVR unterstützt außerdem die Erweiterung der Lehrangebote durch zielgerichtete Kombination von Online-Theorieunterricht in Echtzeit, bei dem alle Teilnehmenden gleichzeitig lernen, E-Learning-Formaten und Präsenzunterricht in Schulungsräumen. 
 
 Manfred Wirsch: „Die Diskussion zur Bezahlbarkeit des Führerscheinerwerbs darf nicht auf Kosten der Sicherheit geführt werden. Der wirksamste Hebel für Kosteneinsparungen und bessere Lernerfolge ist eine Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der Fahrschulausbildung. Dadurch lassen sich teure Wiederholungsprüfungen reduzieren.“ 
 
 Erweitertes Begleitetes Fahren ab 17 
 
 Ein weiterer zentraler Punkt für mehr Sicherheit ist das Begleitete Fahren ab 16 (BF16). Der DVR fordert die Durchführung und Evaluation eines regionalen BF16-Modellversuchs, der sich am bewährten Modell des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) orientiert, um BF16 anschließend dauerhaft in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu verankern. 
 
 Da eine rechtliche Umsetzung von BF16 aufgrund der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie derzeit nicht möglich ist, schlägt der DVR zunächst ein erweitertes Begleitetes Fahren ab 17 vor. Jugendliche sollen ab dem 16. Geburtstag ihren Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B stellen können. So bleibt ausreichend Zeit, fahren zu lernen, die Theorie- und Praxisprüfung vor dem 17. Geburtstag zu absolvieren und anschließend die volle 12-monatige Begleitphase von BF17 zu nutzen. Außerdem soll die theoretische Prüfung schon bis zu sechs Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden können, statt bisher frühestens drei Monate vorher. 
 
 Der DVR fordert finanzielle Anreize zur Stärkung der Teilnahmebereitschaft am Begleiteten Fahren. Eine Bonuszahlung sollte nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens sechsmonatigen Begleitphase als Zuschuss zu den Ausbildungskosten gewährt werden. 
 
 Manfred Wirsch: „Mit dem erweiterten Begleiteten Fahren ab 17 können junge Menschen frühzeitig Verantwortung lernen – und später sicher fahren.“ 
 
 2. Forderungen zum VGT-Arbeitskreis „Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co."
 
 Monocams
 
 Der DVR empfiehlt den Bundesländern einen flächendeckenden Einsatz von Monocams – KI-gestützten Kamerasystemen an Brücken oder Straßenrändern, die automatisch erkennen, wenn Fahrzeugführende ein mobiles Endgerät in der Hand halten. Rheinland-Pfalz, wo Monocams seit Jahresbeginn im Regelbetrieb eingesetzt werden, dient als vorbildliches Beispiel. 
 
 Manfred Wirsch: „Der Blick gehört auf die Straße, nicht aufs Handy. Wer sich nicht selbst daran hält, den kann die Überwachung per Monocam sehr wirksam daran erinnern.“ 
 
 Intuitive Bedienkonzepte
 
 Die Fahrzeugindustrie ist aufgerufen, intuitive Bedienkonzepte für ihre sicherheitsrelevanten Funktionen zu entwickeln. Damit der Blick nicht von der Straße gelenkt wird, müssen diese ohne visuelle Suche oder kognitive Belastung funktionieren – zum Beispiel durch Sprachsteuerung oder haptische Bedienelemente wie Tasten oder Hebel. 
 
 Seit Juli 2024 schreibt die EU-General Safety Regulation II vor, dass neuzugelassene Pkw mit Systemen ausgestattet sein müssen, die Ablenkung durch Handys reduzieren – etwa durch akustische Signale, visuelle Hinweise oder Vibrationen im Sitz oder Lenkrad. Der DVR fordert eine flächendeckende Nutzung und wissenschaftliche Evaluation dieser Systeme. Auf EU-Ebene muss eine gesetzliche, ganzheitliche Regelung erfolgen, die sicherstellt, dass fahrzeugtechnische Informationen oder Warnungen die Fahrenden weder ablenken noch überfordern. 
 
 Manfred Wirsch: „Blick auf die Straße, Hände am Lenkrad – das rettet Leben. Jede Technik, die Ablenkung reduziert, ist ein Gewinn für unsere Sicherheit.“
 
 Mehr Personal und Handyauswertung
 
 Die Bundesländer müssen mehr Personal bei Polizei, Bußgeldstellen und Justiz bereitstellen, um Verkehrsverstöße flächendeckend und konsequent zu ahnden. Bei Unfällen mit Getöteten, Schwerverletzten oder hohem Sachschaden, bei denen Handynutzung nicht ausgeschlossen werden kann, müssen mobile Endgeräte gesichert und ausgewertet werden. Die Bundesregierung soll die Rahmenbedingungen schaffen, Ablenkung in die Fahrausbildung sowie die Fahrerlaubnisprüfung zu integrieren. 
 
 Manfred Wirsch: „Sicherheit beginnt bei jedem einzelnen Schritt: klare Regeln, konsequente Kontrolle und fundierte Ausbildung. So können Unfälle verhindert und Menschenleben geschützt werden.“
 
 3. Forderungen zum VGT-Arbeitskreis „Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs"
 
 Betrunkenes Radfahren muss Ordnungswidrigkeit werden
 
 Derzeit dürfen Fahrrad- und Pedelec-Fahrende mit bis zu 1,6 Promille ohne rechtliche Konsequenzen unterwegs sein, solange keine Fahrunsicherheit erkennbar ist oder kein Unfall passiert. Der DVR kritisiert diese Rechtslücke und fordert die Einführung des Tatbestands einer Ordnungswidrigkeit für alkoholisierte Fahrende von Fahrrädern und Pedelecs ab 1,1 Promille. Außerdem setzt sich der DVR für ein absolutes Alkoholverbot für alle Kraftfahrzeugführenden ein.
 
 Manfred Wirsch: „Ob Pkw, Fahrrad oder Pedelec: Nüchtern zu fahren ist keine Frage der Freiheit, sondern der Verantwortung.“
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4. Forderungen zum VGT-Arbeitskreis „Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten"  Bessere statistische Grundlagen für die Verkehrssicherheitsarbeit  Die statistischen Daten zu Straßenverkehrsunfällen sind die Grundlage für die Erforschung von Verkehrsunfallursachen und somit unverzichtbar für eine erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit im Sinne der Vision Zero. Der DVR setzt sich für eine ausführlichere Darstellung der amtlichen Statistik ein, um den Akteuren auf allen Ebenen eine zielgerichtete Arbeit zu ermöglichen. Besonders bei der Entwicklungsarbeit in der Fahrzeugtechnik ist ein vertieftes Verständnis der Unfallfolgen notwendig.  Nachholbedarf besteht bei den potenziell lebensbedrohlich verletzten Verkehrsteilnehmenden. Der DVR fordert, diese zukünftig nach europäischem Standard entsprechend des Schweregrades zu erfassen („MAIS 3+“). Derzeit wird lediglich anhand einer kleinen Stichprobe geschätzt. Zur Vorbereitung einer Vollerhebung nach europäischem Standard empfiehlt der DVR Pilotprojekte mit Kliniken und Polizei.  Manfred Wirsch: „Genaue Daten über Unfallgeschehen und Unfallfolgen sind das A und O gefährdungsorientierter Präventionsarbeit. Deutschland braucht eine besser aufbereitete Statistik und eine europäisch standardisierte Erfassung der potenziell lebensbedrohlich Verletzten.“  5. Forderungen zum VGT-Arbeitskreis „Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU"  Verwarngeld und Fahrerbenennungspflicht  Der DVR fordert wirksame Regelungen für die grenzüberschreitende Vollstreckung gefährlicher Verkehrsverstöße. In Deutschland gibt es derzeit keine Halterhaftung, sodass Halterinnen und Halter sich darauf berufen können, den Fahrer oder die Fahrerin nicht zu benennen. Dadurch laufen viele Vollstreckungen anderer EU-Mitgliedstaaten in Deutschland ins Leere.   Der DVR erinnert an die Empfehlungen 61. Deutschen Verkehrsgerichtstags (2023), eine Halterverantwortlichkeit – zum Beispiel durch eine bußgeldbewehrte Fahrerbenennungspflicht – einzuführen oder zumindest eine Pflicht zur Übernahme der tatsächlichen Kosten des Verwaltungsverfahrens in Betracht zu ziehen.   Manfred Wirsch: „Wer Verkehrsregeln grob missachtet, muss Konsequenzen spüren – egal wo in Europa. Dafür brauchen wir praxisgerechte Verfahren, damit niemand durchs Netz schlüpft.“  Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr/Euer

Jürgen Kopp

1. Vorsitzender

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