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Newsletter 09-2025
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf das am Donnerstag, 16.10.2025, veröffentlichte „Eckpunktepapier" des Bundesverkehrsministeriums (BMV) zur geplanten Reform der Fahrausbildung erhalten Sie anbei die Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Bitte verbreiten Sie das Papier an alle Politiker, die Sie kennen, und an alle Kollegen, die nicht Mitglied im LBF sind. Bitten Sie diese, das ebenfalls zu tun. Bitte denken Sie daran, dass es keine fachliche Diskussion mehr zu dem Thema gibt, sondern es sich um eine rein politische Diskussion handelt. Lassen wir uns diesen angedachten Frontalangriff auf unseren Berufsstand nicht gefallen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr/Euer
Jürgen Kopp
1. Vorsitzender
Mehr… Weniger…Newsletter 08-2025
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Bundesverkehrsminister Schnieder hat am 16.10 2025 seine Eckpunkte zur Reform der Fahrausbildung veröffentlicht. Dabei zeichnet sich ab, dass alle Gewinne der letzten 30 bis 40 Jahre zur Sicherheit junger Menschen im Straßenverkehr mit einem Federstrich zerschlagen werden sollen. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass Änderungen mit Sachverstand und Augenmaß durchgeführt werden. Einen „Test“ zur Einführung der Laienausbildung in Deutschland lehnt die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände grundsätzlich ab.
Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung des BMV:
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) treibt die Reform der Fahrschulausbildung mit Nachdruck voran. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten. Auf Grundlage des Eckpunktepapiers der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom Oktober 2024 und der ergänzenden Beratungen im Frühjahr 2025 hat das BMV konkrete Vorschläge zur Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet.
Bundesminister Patrick Schnieder: "Der Führerschein ist ein Schlüssel zur eigenen Freiheit – besonders dort, wo Bus und Bahn nicht regelmäßig fahren. Für viele junge Menschen auf dem Land bedeutet er: zur Schule kommen, die Ausbildung beginnen, Freunde treffen oder zum Sport fahren. Mobilität darf kein Privileg sein. Mit unseren Reformvorschlägen machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau."
Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3.400 Euro. Durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz sollen die Kosten künftig deutlich gesenkt werden. Dabei bleibt die Verkehrssicherheit oberstes Gebot.
Zu den Eckpunkten des Reformpakets „Bezahlbarer Führerschein“
1. Theoretische Fahrausbildung
In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmenden sind hoch; deshalb muss auch das zu vermittelnde Wissen gleich bleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden können.
Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen. Bürokratierückbau: Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen. Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit 1.169 Fragen. Er soll um ein Drittel reduziert werden. Das Thema Verkehrssicherheit muss beim Fragenkatalog im Mittelpunkt stehen.
2. Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden.
Simulatoren: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, verstärkt Simulatoren zu nutzen. Zum Beispiel soll die Kompetenz zur Führung eines Schaltwagens vollständig in einem Simulator erworben werden können. Damit entfällt für die Fahrschulen die Notwendigkeit, spezielle Schaltwagen für Fahrschulen vorzuhalten. Die Prüfung kann dann in einem Automatik-Fahrzeug absolviert werden. Weniger verpflichtende Sonderfahrten: Die verpflichtenden besonderen Ausbildungsfahrten (Nachtfahrten, Autobahnfahrten, Überlandfahrten) sollen reduziert werden. Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, diese Fahrten teilweise in einem Simulator zu absolvieren. Fahrprüfung: Die Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden. Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfalls digitalisiert und einfacher gestaltet werden. Experimentierklausel: Fahrerfahrung ist ein wesentlicher Faktor für den Erwerb der praktische Fahrkompetenz. Deshalb soll diskutiert werden, inwieweit ggf. nahestehende Personen in die Fahrausbildung einbezogen werden können (Laienausbildung).
Mehr… Weniger…Newsletter 06-2025
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in der Diskussion zum Thema „Der Führerschein soll bezahlbarer werden, aber nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit“ wurde von einigen Branchenvertretern die Übertragung des österreichischen Zwei-Phasen-Modells für die Klasse-B-Fahrausbildung auf Deutschland ins Gespräch gebracht. Diese Diskussion hat mittlerweile auch die Politik erreicht.
Dieses Modell ist für Deutschland ungeeignet! Dem Argumentationspapier (siehe Anhang) ist zu entnehmen, warum BAGFA, BVF, DFA und MOVING zu diesem Ergebnis gelangt sind. In diesem Papier wird dargestellt, dass diese Übertragung entgegen der öffentlichen Wahrnehmung keine Kostensenkung bewirkt, sondern zu erhöhten Gesamtkosten, massiven Infrastrukturinvestitionen, erhöhtem Verwaltungsaufwand und verstärkter sozialer Ungleichheit führen würden. Es würde nicht nur eine Kostenverlagerung in Richtung der privaten Haushalte, sondern auch für den Führerscheinbewerber mit sich bringen, wenn man alle Faktoren darstellt.
Wesentlich effizienter erscheint die Idee der Wissenschaftler um Professor Dietmar Sturzbecher zu sein, der unter anderem vom System der Fahranfängervorbereitung spricht und frühkindliche Mobilitätsbildung in Kindertagesstätten und Schulen vorschlägt. Das würde zu mehr Verständnis für den Straßenverkehr führen. Das ist eine Eigenschaft, die vielen Fahrschülern heute abhandengekommen ist. Viele Fahrlehrer bemerken das schmerzhaft in jeder Ausbildungsstunde.
Kritisch dürften auch die zum Teil sehr komplizierten Fragestellungen im Fragenkatalog für die Theorieprüfung gesehen werden. Wir müssen nicht aus jedem Fahrschülerbewerber einen Experten für den Straßenverkehr machen. Ein solides Grundwissen und ein solides klassenspezifisches Wissen reichen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr aus.
Wenn mehr Fahrschüler mit mehr Verständnis für Aufgabenstellungen in die Theorieprüfung gehen, wird sich eine höhere Erfolgsquote einstellen. Diese trägt zur Kostenreduzierung bei.
Die Vorschläge der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) liegen auf dem Tisch:
Mehr… Weniger…Newsletter 04-2025
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Verzögerung der Novelle der Fahrschülerausbildung
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände informierte uns über folgendes Schreiben des BMV zur Verzögerung der Novelle der Fahrschulausbildung mit der Bitte um Kenntnisnahme.
"Sehr geehrte Damen und Herren, in dem am 9. April 2025 vorgestellten und am 5. Mai 2025 unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ zwischen CDU, CSU und SPD unterzeichneten Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wurde beschlossen, dass „unter Wahrung hoher Standards die Fahrausbildung reformiert wird, um den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu machen“ (Zeile 839-840). Eine vergleichbare Zielstellung wurde auch auf der Verkehrsministerkonferenz am 2./3. April 2025 in Nürnberg unter TOP 6.3 beschlossen. Danach bittet die Verkehrsministerkonferenz das BMV, „neben der vorrangigen Optimierung der Verkehrssicherheit, auch den Aspekt der Kosteneindämmung im Rahmen der Novelle der Fahrschulausbildung noch intensiver zu berücksichtigen und hierzu nochmals sämtliche Entwürfe für das anstehende Rechtsetzungsverfahren einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Das BMV wird gebeten, zu prüfen, ob dieses im Rahmen der bereits bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung der Fahrschülerausbildung erfolgen kann oder in einem länderoffenen Gremium ähnlich der Ad-hoc Arbeitsgruppe zu Großraum- und Schwertransporten.“ Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Einleitung des formalen Rechtsetzungsverfahrens zur Novelle der Fahrschulausbildung hat Herr Bundesverkehrsminister Schnieder, MdB, entschieden, dass die Umsetzung der Aufträge zur Kosteneindämmung in das vorbereitete Rechtsetzungsverfahren integriert werden soll. Es soll zunächst ein interministerielles Gremium unter Beteiligung von Ländern und Verbänden einberufen werden, das sich mit den Aspekten der Kosteneindämmung und Lösungsvorschlägen beschäftigen wird; die erste Sitzung soll Mitte / Ende Juli 2025 stattfinden. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wird sich das Vorhaben zur Novelle der Fahrschulausbildung verzögern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bundesministerium für Verkehr Invalidenstr. 44 │ 10115 Berlin www.bmv.de"
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sobald wir weitere Informationen bekommen, werden wir Sie umgehend informieren.
Bleiben Sie gesund
Mit freundlichen Grüßen
Ihr/Euer
Jürgen Kopp
Mehr… Weniger…Newsletter 03-2025
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
vom BSTMI haben wir heute nachstehende Information erhalten.
Aussetzung des Verbots der Nutzung elektronischer Geräte zur Kommunikation ohne Freisprecheinrichtung (Funkgeräte und Funkmeldeempfänger)
"Sehr geehrter Herr Kopp,
beiliegend erhalten Sie eine Allgemeinverfügung betreffend die Aussetzung des Verbots der Nutzung elektronischer Geräte zur Kommunikation ohne Freisprecheinrichtung (Funkgeräge und Funkmeldeempfänger) nach § 23 a StVO zur Kenntnis. Sie wurde heute im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gegeben (online abrufbar unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2025-251). Die Allgemeinverfügung tritt am 01.07.2025 in Kraft und mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft. Sie gilt für das Gebiet des Freistaates Bayern."
Urteil des OVG Münster zu B 196
Wir dürfen Sie auf ein interessantes Urteil des OVG Münster (Urteil vom 26.11.2024 – 16 A 1276/22) zur Bestimmung des Fünf-Jahres-Zeitraums bei Eintragung der Schlüsselzahl B 196 aufmerksam machen.
Der Leitsatz des Urteils lautet wie folgt:
Nach § 6b Abs. 1 Satz 2 FeV muss der Teilnehmer, d. h. der Antragsteller, die Fahrerlaubnis der Klasse B in dem Zeitraum von mindestens fünf Jahren vor einer Zuteilung der Schlüsselzahl 196 ununterbrochen besessen haben. Es genügt nicht, dass er die Fahrerlaubnis der Klasse B insgesamt mindestens fünf Jahre lang, aber innerhalb des Zeitraums von fünf Jahren vor der Zuteilung der Schlüsselzahl 196 mit Unterbrechungen besessen hat.
Die Entscheidung finden Sie abgedruckt in der Rechtszeitschrift des ADAC, DAR 5/2025, Seite 283ff. Den entsprechenden Auszug haben wir Ihnen im Anhang zur Verfügung gestellt.
Bleiben Sie gesund
Mit freundlichen Grüßen
Ihr/Euer
Jürgen Kopp
Vorsitzender
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