B96 Kfz mit Anhänger >750 kg, Kombination über 3.500 kg bis 4.250 kg
Theorieunterricht Praktischer Übungsstoff Fahrpraktische Übungen
2,5 Std. (150 Min.) | 3,5 Std. (210 Min.) | 1 Std. (60 Min.) |
Teilnahme am Theorieunterricht der Klasse B | Die Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als acht Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss. Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden. | Auf die fahrpraktischen Übungen entfällt auf jeden Teilnehmer mindestens eine Stunde. Dabei sind auf öffentlichen Straßen festgelegte unter Beweis zu stellen. Etwa die Hälfte Fahrzeit der fahrpraktischen Übungensoll für Fahrstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder Kraftfahrstraßen, verwendet werden. |
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisenunter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter dem Teilnehmer eine Bescheinigungüber die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden. |
Quelle: FahrschAusbO vom 19.06.2012 (BGBl. Nr. 27, S. 1318), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 10.01.2013 (BGBl Nr. 1, S. 35)