B96 Kfz mit Anhänger >750 kg, Kombination über 3.500 kg bis 4.250 kg

Mindestalter: 18 / 17*

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen  bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit  einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige  Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250  kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden,  wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder  die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B  zugeteilt werden.                  

Für die Eintragung der  Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer  Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus Anlage  7a. Eine Prüfung findet nicht statt.              

Beim Antrag auf Eintragung  der Schlüsselzahl 96 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der  Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a  beizubringen.          

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Quelle: FeV vom 13.12.2010 (BGBl. Nr. 65, S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl Nr. 64, S. 3083)