C1E LKW <7,5t mit Anhänger

Mindestalter: 18         


Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
– der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer  zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die  zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
– der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer  zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige  Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.           

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E falls der Inhaber Klasse D1 besitzt
Erforderlicher Vorbesitz: C1
Befristung:
Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Erfolgt die  Erteilung nach Vollendung des 45. Lebensjahres wird sie für 5 Jahre  erteilt.
Eignungsnachweis:
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung  nach § 11 Absatz 9 FeV und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über das  Sehvermögen nach § 12 Absatz 6 FeV.
 Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.        

Automatik-Vermerk:
vgl. Klasse C1        

Quelle: FeV vom 13.12.2010 (BGBl. Nr. 65, S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl Nr. 64, S. 3083)