CE LKW mit Anhänger
Theorieunterricht Grundstoff-Unterricht Klassenspezifischer Unterricht
(Doppelstunden à 90 Minuten) (Doppelstunden à 90 Minuten)
Vorbesitz Klasse C erforderlich | 6 | 4 |
Praktische Ausbildung- Schulung auf Schulung auf Schulung bei
Besondere Ausbildungsfahrten Bundes- oder Autobahnen oder Dunkelheit oder Landstraßen Kraftfahrstraßen (1) Dämmerung
Erweiterung von C auf CE | 5 Std. à 45 Min. (2) | 2 Std. à 45 Min. (3) | 3 Std. à 45 Min. (4) |
Praktische Ausbildung-Besondere Ausbildungsfahrten C und CE in einem Ausbildungsgang | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | Schulung auf Autobahnen (1) | Schulung bei Dunkelheit oder Dämmerung |
Solo | 3 Std. à 45 Min. (2) | 1 Std. à 45 Min. (3) | 0 |
Zug | 5 Std. à 45 Min. (2) | 2 Std. à 45 Min. (3) | 3 Std. à 45 Min. (4) |
Gesamt | 8 Std. à 45 Min. (2) | 3 Std. à 45 Min. (3) | 3 Std. à 45 Min. (4) |
(1) Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
(2) Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten
(3) davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h
(4) zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen 0in Stunden zu je 45 Minuten
Quelle: FahrschAusbO vom 19.06.2012 (BGBl. Nr. 27, S. 1318), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 10.01.2013 (BGBl Nr. 1, S. 35)