CE LKW mit Anhänger
Mindestalter: 21
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Eingeschlossene Klassen: Klassen BE, C1E, T und DE bei Vorbesitz von D.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C
Befristung:
Befristet auf 5 Jahre
Eignungsnachweis:
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Absatz 9 FeV und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Absatz 6 FeV.
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Automatik-Vermerk:
vgl. Klasse C1
Quelle: FeV vom 13.12.2010 (BGBl. Nr. 65, S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl Nr. 64, S. 3083)