D1E Omnibus <16 Personen mit Anhänger
Mindestalter: 21
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Eingeschlossene Klasse: Klasse BE
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse D1
Befristung:
Befristet auf 5 Jahre
Eignungsnachweis:
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Absatz 9 FeV und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Absatz 6 FeV.
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes.
Automatik-Vermerk:
vgl. Klasse C1
Quelle: FeV vom 13.12.2010 (BGBl. Nr. 65, S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl Nr. 64, S. 3083)