DE Omnibus mit Anhänger

Mindestalter: 24

Fahrzeugkombinationen, die  aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer  zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.                    

Eingeschlossene Klassen: Klassen D1E und BE.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse D
Befristung:
Befristet auf 5 Jahre
Eignungsnachweis:
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung  nach § 11 Absatz 9 FeV und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über das  Sehvermögen nach § 12 Absatz 6 FeV.
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes.                 

Automatik-Vermerk:
vgl. Klasse C1            

Quelle: FeV vom 13.12.2010 (BGBl. Nr. 65, S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2016 (BGBl Nr. 64, S. 3083)